Sie hatten einen nicht selbst verschuldeten Unfall? Dann spricht man von einem Haftpflichtschaden.
Gemäß § 249 BGB muss der Unfallverursacher dem Geschädigten den entstandenen Gesamtschaden ersetzen. Der Gesamtschaden umfasst in der Regel Sach- und Personenschäden sowie ggf. Vermögensschäden.
Entsprechend deutscher Gesetzgebung ist jeder Besitzer eines Kraftfahrzeuges verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sein Fahrzeug abzuschließen, wenn er dieses im öffentlichen Straßenverkehr zulassen möchte. Im Ergebnis muss die Versicherung des Unfallverursachers in die Regulierung des Gesamtschadens eintreten.
Für Sie als Geschädigter bedeutet dies, dass alle für die Schadenabwicklung anfallenden Kosten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Das durch Ihr unabhängiges Sachverständigenbüro erstellte und für Sie kostenfreie Schadengutachten dient der Feststellung und Dokumentation der Schadenart und der Schadenhöhe. Dies umfasst u.a. die Ermittlung von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Wertminderung, Reparaturdauer sowie Nutzungsausfallentschädigung.
Ihr Schadengutachten, welches durch ein freies und nicht versicherungsgebundenes Sachverständigenbüro erstellt wurde, dient Ihnen somit als neutrale Basis für Ihre weiteren Entscheidungen und legt den Grundstein für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche beim Schadenverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung.
Sie benötigen nur einen Kostenvoranschlag? Oft sind auch kleinste Schäden hingegen größer als man denkt. Gerne können wir alles unverbindlich und kostenlos besprechen.
Für Schäden unter ca. EUR 700,00 (Bagatellschaden) erstellen wir Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag. Für Sie als Geschädigter entstehen auch hier keine Kosten. Ihr Sachverständigenbüro rechnet direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Sie möchten Ihr Fahrzeug verkaufen, aus dem Geschäftsvermögen auslösen oder einfach nur den momentanen Wert dokumentieren?
Oder Sie benötigen ein Wertgutachten für Ihren Oldtimer zur Einstufung bei Ihrer Versicherung?
Gerne erstellt Ihr Sachverständigenbüro Ihnen dazu das jeweils passende Wertgutachten. Dieses gibt Aussage über den derzeitigen Wert Ihres Fahrzeuges unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren.
Sie benötigen eine Beweissicherung? Dies ist eine lichtbildtechnische Feststellung und kann ggf. noch schriftlich ausgearbeitet werden, um bestehende Ansprüche geltend zu machen.
Gründe für eine Beweissicherung können z.B. sein:
Ich bin jederzeit für Sie erreichbar und kann im ersten Gespräch alle wichtigen Fragen klären.
Ich besichtige den Schadenfall bei Ihnen vor Ort, prüfe Ihr Fahrzeug genau und nehme alle Schäden auf.
Nach der Schadenaufnahme erstelle ich Ihnen das Schadengutachten und lasse es der gegnerischen Versicherung und Ihnen zukommen.
Ich unterstütze Sie bei der Unfallabwicklung. Direktabrechnung der Sachverständigengebühr mit der gegnerischen Versicherung.
Neben meinen Berufsausbildungen zum Karosserie- und Fahrzeugbauer sowie Industriemechaniker habe ich mich bereits 2001 zum Meister des Karosserie- und Fahrzeugbauerhandwerks weitergebildet. In dieser Position war ich in mehreren Unternehmen tätig.
Seit 2010 erstelle ich als Sachverständiger Gutachten für alle Fahrzeugklassen. Zusätzliche Kenntnisse habe ich mir in regelmäßigen fachspezifischen Schulungen angeeignet.
Nutzen Sie meine über 25-jährige Erfahrung in der Branche und profitieren Sie von meiner sehr hohen fachlichen Expertise.
Ihr Sven Lenk
Sachverständiger | Karosserie- und Fahrzeugbaumeister | Fachkundige Person für Hochvoltsysteme 2S